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Externer Datenschutzbeauftragter - Betrieblicher Datenschutz |
Datenschutz: Unser externer Datenschutzbeauftragter prüft mit Ihnen, ob ihr Unternehmen die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfüllt.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben praktisch alle Unternehmen die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Nach EU-Recht werden sie bereits im eigenen Interesse einen Datenschutzbeauftragten berufen. Sie dürfen dazu nur Personen bestellen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Datenschutzrelevante Technik ist nur dann anwendungsreif, wenn die rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen eingehalten werden, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sicherstellen sollen. Technikgestaltung und Datenschutz gehören zusammen.
Unsere Mitarbeiter unterstützen auch Ihr Unternehmen bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben und allen Fragen zum Datenschutz. Die dafür notwendige Fachkunde kann bei den beratenden Mitarbeitern durch einen staatlichen Hochschulabschluss in betrieblichem Datenschutz nachgewiesen werden. |